Wichtige Meldungen Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2026 für Wasser- und Abwassergebühren ist zum 01.07.2026 fällig. Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag zum 01.07.2026 zu bezahlen. Die für das Jahr 2026 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahres-endabrechnung 2025 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt.

2. Quartal
2026

Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.

Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt.

WICHTIG: Bei Überweisung der Abschläge zwingend Ihre Kundennummer im Verwendungszweck angeben!
Die Errechnung erfolgt anhand des Vorjahresverbrauches multipliziert mit den Gebühren in der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen in Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren
umgehend mitteilen.

Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach