
Neue
Trinkwasserverordnung
PFAS im Trinkwasser
Mit der neuen europäischen Trinkwasserrichtlinie 2021 traten neue EU-Qualitätsstandards für Trinkwasser in Kraft und damit auch Grenzwerte für die Stoffgruppe PFAS. Ab dem 12.01.2026 werden alle Wasserversorger verpflichtet die Grenzwerte einzuhalten.
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach prüft bereits seit 2024 sein Wasser auf PFAS und erfüllt die Vorgaben aus der neuen Trinkwasserverordnung.
In der Umsetzung des Strukturgutachtens des Zweckverbandes ist dieser Faktor für die zukünftige Aufbereitung mit eingeplant.
Durch Adsorption an Aktivkohle oder einer Umkehrosmose können PFAS effektiv entfernt werden.
PFAS
PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe von organischen Verbindungen umfasst mehr als 10.000 verschiedene Einzelsubstanzen. PFAS kommen nicht natürlich vor und werden erst seit Ende 1940 hergestellt und eingesetzt.
Weltweit werden sie verwendet z.B. in Textilien, in Papier- und Druckerzeugnissen, in Galvaniken, in Kälte- und Treibmittel sowie in Feuerlöschschäumen. Die Anzahl und ihre Verwendung haben im Laufe der Jahre stark zugenommen.
PFAS im Alltag
PFAS sind wasser-, fett und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil. Auf Grund ihrer Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie z.B. Kosmetika, Kochgeschirr (Antihaftbeschichtung), Papierbeschichtungen, wasser- und schmutzabweisende Textilien, Wandfarben, als Emulgatoren für Kunststoffe oder zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen eingesetzt.
PFAS in der Umwelt
Es wird in kurzkettigen und langkettigen PFAS unterschieden. Besonders die kurzkettigen PFAS sind extrem langlebig und verteilen sich in der Umwelt. Langkettige PFAS sind ebenfalls sehr langlebig und einige reichern sich in verschiedenen Organismen bis hin zum Menschen an. Die Einzelsubstanzen der PFAS sind nahezu unzerstörbar und können nicht in der Umwelt abgebaut werden.
Mehr Infos finden Sie beim BMUV
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz).