Korrosionsrelevante Wasserinhaltsstoffe beeinflussen die Werkstoff- und Materialauswahl bei Trinkwasserleitungen in der Hausinstallation

Bei Kontakt von Trinkwasser mit dem Leitungsmaterial sind Wechselwirkungen unvermeidbar. In diesem Zusammenhang kann eine Korrosion des Leitungsmaterials nie vollkommen ausgeschlossen werden. Um das Ausmaß der Korrosionserscheinungen sowie unerwünschte Beeinträchtigungen der Trinkwasserbeschaffenheit auf das technisch unvermeidbare zu begrenzen, sind die mit dem Trinkwasser in Kontakt tretenden Werkstoffe und Materialen aufeinander abzustimmen.

Die Werkstoff- und Materialauswahl der Trinkwasserleitungen richtet sich daher in erster Linie nach der Beschaffenheit des örtlich verfügbaren Trinkwassers. Nicht jeder Werkstoff eignet sich für jedes Trinkwasser. Nur aus diesem Grunde werden z.B. der Mineralsalzgehalt und die Pufferung eines Trinkwassers (z.B. Chlorid, Sulfat, Hydrogenkarbonat) sowie weitere Wasserinhaltsstoffe (z.B. pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoff) durch die Trinkwasserverordnung und technische Regeln reglementiert.

Der Wasserversorger ist im Sinne von § 17 TrinkwV für die Bereitstellung der korrosions-chemischen Kennzahlen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik verantwortlich. Zu diesen technischen Regeln zählen insbesondere die Normen: DIN EN 12502 in den Teilen 1 und 5 sowie die DIN 50930 Teil 6.

Einen Überblick der korrosions-chemischen Kennzahlen, die sich aus der Beschaffenheit der im Versorgungsbereich von Mühlbach Wasser verteilten Trinkwässer ergeben, finden sie hier: