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Herunterladen, ausfüllen, abschicken – fertig. Zahlreiche Anträge, Info- und Merkblätter sowie Preislisten finden Sie in unserem Downloadbereich.
Versorgung mit Bauwasser.
Und so geht’s.
Bauwasser ist Trinkwasser, das wir ausschließlich für bauliche Zwecke bereitstellen. Die Nutzung von Bauwasser ist nur möglich, wenn bereits ein Grundstücksanschluss vorhanden ist oder hergestellt werden kann. Ist es kurzfristig nicht möglich, einen Bauwasseranschluss herzustellen, kann über ein bauseits beauftragtes Unternehmen ein Standrohr bei uns angemietet werden.
Sie stellen Ihren Antrag auf:
Bauwasser
Alle notwendigen Antragsunterlagen zum Anschluss an unser Trinkwassernetz finden Sie hier zum Download. Drucken und füllen Sie diese bitte aus und reichen Sie alles zusammen mit folgenden Unterlagen und Originalunterschrift bei uns ein:
- Amtlicher Lageplan zeichnerischer Teil lt.§4 LBOVVO im Maßstab 1:500
- Schriftlicher Nachweis Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 (siehe Baugesuch)
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst bearbeiten können, wenn uns alle oben genannten Unterlagen und die auf dem Antragsformular geforderten Unterschriften im Original vorliegen
Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen per Post zu oder bringen Sie die Dokumente bei uns vorbei. Wir beraten Sie gern.
Bitte holen Sie eine Planauskunft ein. Bei Eingriffen in das Erdreich ist der Verursacher verpflichtet, im Vorfeld Planauskünfte nach DVGW-Blatt GW 118 bei allen Versorgern (Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet, etc.) anzufragen-siehe Planauskunft
Wir prüfen die Möglichkeit der Bereitstellung von Bauwasser. Bitte setzen Sie sich nach bauseits erfolgter Freilegung des Grundstücksanschlusses mit uns in Verbindung. Unsere Mitarbeiter werden innerhalb von 5-10 Werktagen den Bauwasseranschluss herstellen.
Unsere Mitarbeiter stellen eine provisorische Versorgung her. Für die Bauwasserentnahme wird in der Regel ein Steigrohr errichtet. Der Bauwasseranschluss muss bauseits vor Frost, starker Sonneneinstrahlung, Schmutz und Beschädigung geschützt werden.
Für entstandene Schäden haftet die Bauherrschaft.