
Die Abrechnung der Wasser-/ Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden künftig über den Zweckverband WVG Mühlbach erfolgen.
Die Abrechnung der Wassergebühren erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Wasserversorgungssatzung des Zweckverband WVG Mühlbach, in der insbesondere die Verbrauchsgebühren (§ 43) und Grundgebühren (§ 42) geregelt sind. Die Satzung steht auf der Homepage www.mb-wasser.de zur Einsichtnahme bereit.
Die Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erfolgt auf Basis der
Abwassersatzung der Gemeinde Binau
1. Quartal
2026
Zum ersten Abschlag am 01.04.2026 entrichten Sie auf eines der angegebenen Konten des
Zweckverbandes, die Ihnen schriftlich mitgeteilten Abschlagsbeträge.
Die gleichen Abschläge sind nochmals am 01.07. und 01.10.2026 zur Zahlung fällig.
WICHTIG: Bei Überweisung der Abschläge zwingend Ihre Kundennummer im Verwendungszweck angeben!!!
Die Errechnung erfolgt anhand des Vorjahresverbrauches multipliziert mit den Gebühren in der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung.
WENN SIE WEITERHIN AM AUTOMATISCHEN LASTSCHRIFTVERFAHREN TEILNEHMEN MÖCHTEN, DANN MÜSSEN SIE DEM ZWECKVERBAND AUS RECHTLICHEN GRÜNDEN EIN NEUES MANDAT - ERTEILEN.
Der Mandatsempfänger, in dem Fall der Zweckverband, muss das Original über einen Zeitraum archivieren und zur Verfügung haben. Unter anderem aus dem Grund, wie auch datenschutzrechtlichen Gründen, darf das Lastschriftmandat, welches eventuell an die Gemeinde Binau erteilt war, nicht verwendet werden.
Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach






