Vor jedem Bauvorhaben

steht die Planauskunft

Unsere Kunden erhalten so wichtige Informationen über die Lage von Trinkwasserleitungen. Für eine schnelle und kostenfreie Leitungsauskunft stellen Sie Ihre Anfrage bitte rechtzeitig über das BIL-Online-Portal.

Pflichten des Bauherren

Bei Eingriffen in das Erdreich ist der Verursacher verpflichtet, im Vorfeld Planauskünfte nach DVGW-Blatt GW 118 bei allen Versorgern (Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet, etc.) anzufragen.

Einzuhaltende Fristen

Planauskünfte sind im Vorfeld – nach Möglichkeit zwei Wochen vor Beginn – einer Baumaßnahme einzuholen.

Notwendige Unterlagen

Eine kurze Erläuterung zur Baumaßnahme, eine Projektbeschreibung und – wenn sinnvoll – ergänzende Pläne.

Sicherheitshinweise

Bei allen Planungen und Ausführungen von Arbeiten im Bereich unserer Wasserversorgungsanlagen beachten Sie bitte unser Merkblatt „Schutz von Wasserversorgungsanlagen“.

Nach der Planauskunft

kommt das Bauwasser

Bauwasser Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach