Wichtige Meldungen Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

Die Abschlagszahlung für das 1. Quartal 2023 für Wasser- und Abwassergebühren ist zum 1. April 2023 fällig. Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag umgehend, spätestens zum 10.04.2023 zu bezahlen. Die für das Jahr 2023 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2022 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt.

1. Quartal
2023

Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.

Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen in Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend mitteilen.

Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

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