22. November 2021

Aufgrund der jüngst vom Bundestag beschlossenen und Bundesrat zugestimmten 3G-Regeln, unter anderem auch in öffentlichen Betrieben, ist der Einlass nur mit einem 3G-Nachweiss möglich.
Wir bitten einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.
Wir appellieren an Ihr Verständnis und bitten Sie:
- Besuchen Sie unsere Betriebszentrale nur dann persönlich, wenn sich Ihr Anliegen nicht telefonisch, per E-Mail oder über den Postweg klären lässt.
- Ein persönliches Gespräch ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Besuchen Sie uns nur alleine oder mit den unbedingt erforderlichen Personen.
- Besucher müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen, wie sie auch beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr getragen werden muss.
- Bitte halten Sie die geltenden Mindestabstandsregeln von 1,5 – 2 Meter ein.
- Der Einlass wird nur mit einem gültigen 3G-Nachweiss gewährt
Unsere Sprechzeiten sind: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie Montag und Mittwoch: 14:00 bis 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!